RA Benjamin Quenzel

Verkehrsunfallrecht

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

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Abgesichert auf der StrAße

Verkehrsunfallrecht

 

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!

Ihr RA Benjamin Quenzel

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

- kostenfrei -

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

190.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

- einmalig -

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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