Wirtschaftsstrafrecht
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Rechtsanwalt Benjamin Quenzel
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten begangen werden. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Strafrechts, die sich auf die Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten konzentriert.
Zu den typischen Delikten im Wirtschaftsstrafrecht gehören beispielsweise Betrug, Untreue, Korruption, Bestechung, Insiderhandel, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Verstöße gegen das Kartellrecht. Diese Straftaten können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen begangen werden.
Die Ermittlungen und Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht sind oft sehr komplex und können sich über lange Zeiträume hinziehen. In der Regel sind hierbei nicht nur Strafverfolgungsbehörden wie die Staatsanwaltschaft involviert, sondern auch spezialisierte Ermittlungsbehörden wie beispielsweise die Steuerfahndung.
Die Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht sind in der Regel empfindlich und können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen umfassen. Unternehmen können auch mit hohen Bußgeldern belegt werden. Darüber hinaus können sie auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Straftat im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit begangen wurde.
Insgesamt zielt das Wirtschaftsstrafrecht darauf ab, den Schutz der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zu gewährleisten, indem es sicherstellt, dass Verstöße gegen die Regeln des wirtschaftlichen Handelns strafrechtlich verfolgt werden
Kosten
Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Gesetzliche Grundlage
RVG
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz –
Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.
Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung
0.00 €
– kostenfrei –
Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutzversicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.
Erstberatung
ab 297.50 €*
(inkl. 19% Mwst.)
– einmalig –
In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.
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