RA Benjamin Quenzel

Steuerstrafrecht

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Rechtsanwalt Benjamin Quenzel

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts und regelt die strafrechtliche Verfolgung von Steuerdelikten. Die Grundelemente des Steuerstrafrechts sind:

Steuerdelikte:

Das Steuerstrafrecht bezieht sich auf Delikte im Zusammenhang mit Steuern, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder Verstöße gegen steuerliche Aufzeichnungspflichten.

Strafbestimmungen:

Das Steuerstrafrecht enthält spezielle Strafvorschriften für die genannten Steuerdelikte, die zum Teil in den Steuergesetzen selbst, aber auch im Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Spezialgesetzen verankert sind.
Steuerfahndung: Eine wichtige Institution im Steuerstrafrecht ist die Steuerfahndung, die in der Regel bei den Finanzämtern angesiedelt ist. Sie hat die Aufgabe, Steuerdelikte aufzudecken und zu verfolgen.

Sanktionen:

Im Steuerstrafrecht sind verschiedene Sanktionen möglich, je nach Art und Schwere des begangenen Delikts. Zu den möglichen Strafen gehören Geldbußen, Freiheitsstrafen und der Verlust der steuerlichen Unbescholtenheit.

Selbstanzeige:

Eine Möglichkeit für Steuerpflichtige, einer Strafverfolgung zu entgehen oder eine mildere Strafe zu erhalten, ist die Selbstanzeige. Dabei muss der Steuerpflichtige selbstständig und vollständig das Steuerdelikt offenbaren und die ausstehenden Steuern nachzahlen. Eine Selbstanzeige kann allerdings nur in bestimmten Fällen strafbefreiend sein.

Verjährung:

Die Verfolgung von Steuerstraftaten ist zeitlich begrenzt, da sie unter das sogenannte Verjährungsrecht fallen. Je nach Schwere der Tat und den Umständen kann die Verjährungsfrist zwischen fünf und zehn Jahren betragen.
Diese Grundelemente sind essentiell für das Steuerstrafrecht und bilden die Basis für die Verfolgung und Ahndung von Steuerdelikten.

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz –

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

– kostenfrei –

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

ab 250.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

– einmalig –

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

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Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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