Rechtsanwalt Benjamin Quenzel
Erbrecht & Erbenermittlung
Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz
03475 614 878
06295 Lutherstadt Eisleben
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mit oder ohne Testament.
Erbrecht & Erbenermittlung
Meine Kanzlei betreut Sie bei der Vorbereitung der eigenen Nachlassregelung im Wege eines Testaments oder Erbvertrages (auch zum Thema „Berliner Testament“), berät Sie über die Folgen der gesetzlichen Erbfolge oder den Zugewinnausgleich im Todesfall. Gleichfalls kann die Beantragung eines Erbscheins vorbereitet werden.
Sofern im Rahmen eines Erbfalls eine Erbenermittlung erforderlich ist, kann diese ebenfalls im Büro der Kanzlei im Zusammenhang des Mandats erledigt werden.
Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!
Ihr RA Benjamin Quenzel
Gesetzliche Erbfolge
Beratungsschwerpunkt meiner Kanzlei ist die gesetzliche Erbfolge mit den Konsequenzen für Pflichtteil und Ausgleichsansprüche unter den Erben. Welche Rechte bestehen und wie wird die gesetzliche Erbfolge gestaltet.
Testamentarische Abfolge
Häufig werden Erbfolge durch Testamente und letztwillige Verfügungen bestimmt. Ob eine wirksame Erbfolgeregelung getroffen ist, hängt zunächst entscheidend von der richtigen Form des Testaments ab.
Enterbung
In einer letztwilligen Verfügung (z.B. dem Testament) besteht die Möglichkeit, einzelne Erben von der Erbfolge auszuschließen. Dies ist nicht immer sinnvoll, da diese über den Behelf des sogenannten Pflichtteilsrechts erhebliche Forderungen gegenüber der Erbengemeinschaft stellen können.
Pflichtteil
Das Recht des Pflichtteils gibt dem Pflichtteilsberechtigten kein stumpfes Schwert in die Hand: der Pflichtteil ist noch gesetzlich erheblich geschützt und kann eine bestehende Erbengemeinschaft je nach der Beschaffenheit des Pflichtteils in erhebliche Schwierigkeiten bringen.
Testamentsgestaltung
Um zu verhindern, dass die Erbengemeinschaft aufgrund der in relativ kurzer Frist vorhandenen Geldansprüche gegen ein Vermögen, das erst in mittlerer oder langer Frist realisierbar ist, ins Straucheln kommt, kann eine vorsorgende Testamentsgestaltung sinnvoll sein.
Erbschaftssteuer
Meine Kanzlei nimmt auch die abwehrsteuerrechtlichen Aspekte der Erbschaftssache in den Blick und berät zur Gestaltung der Rechtsnachfolge auch in dieser Hinsicht.
Kosten
Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Gesetzliche Grundlage
RVG
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -
Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.
Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung
0.00 €
- kostenfrei -
Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutzversicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.
Erstberatung
190.00 €*
(inkl. 19% Mwst.)
- einmalig -
In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.
Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?
Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.