Kosten

Bei Fragen zu Gebühren, Rechtschutzversicherung oder staatlichen Beihilfen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Rechtsanwalt Benjamin Quenzel, Lutherstadt Eisleben

Gebühren

Erfahren Sie, auf welcher Grundlage die Gebühren für meine Leistungen festgelegt werden und welche Möglichkeiten sie haben, finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Aufgrund meiner beruflichen Stellung als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, mich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu richten. Eine niedrigere als die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr darf ich daher für meine Leistungen grundsätzlich nicht in Rechnung stellen. Einschränkungen gelten nur im Bereich der frei zu vereinbarenden Erstberatungsgebühr.

Erstberatung

Eine erste orientierende Beratung zum Sachverhalt kostet bei mir regulär 190,00 € (inkl. ges. Mwst. von 19 %). In einzelnen Rechtsgebieten kann dieser Preis abweichen.

Beratungshilfe

Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, etwa den Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente, oder Empfänger von Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen oder andere staatliche Transferzahlungen sind, gibt es die Möglichkeit, vor einem Termin bei mir bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie [hier zum Herunterladen oder Ausdrucken]. (Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Beratungshilfe in der Regel nicht Gegenstand meines Leistungsangebots ist.)

Sofern bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Pflichtverteidigung

In Strafsachen besteht die Möglichkeit, bei einem bereits anhängigen Ermittlungsverfahren, bei schweren Delikten oder bei einem Gerichtsverfahren mich als Pflichtverteidiger beizuordnen. In diesen Fällen übernimmt die Staatskasse zunächst die Vergütung des Verteidigers. In aller Regel wird jedoch die Pflichtverteidigung sehr zurückhaltend gewährt und kommt in der Regel nur bei einer Straferwartung von mehr als einem Jahr zur Anwendung. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kommen bei der Strafverteidigung außerhalb der Pflichtverteidigung nicht in Betracht. Auch hier müssen Sie die gesetzlichen Gebühren einer Strafverteidigung selbst zahlen, sofern keine Pflichtverteidigung erkannt wird.

Die Richtigkeit einer Gebührenrechnung kann jederzeit von der Rechtsanwaltskammer nachgeprüft werden.

Rechtschutz­versicherung

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversichung? Dann erfahren Sie alle hierfür relevanten Informationen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages, indem wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. Dieses ist eine kostenlose Serviceleistung meiner Kanzlei. Bis auf die Selbstbeteiligung – sofern Sie diese mit Ihrer Versicherung vereinbart haben – zahlen Sie nichts.

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall nicht übernimmt, zahlen Sie die Gebühr einer Erstberatung von regulär 190,00 € (inkl. ges. Mwst. von 19 %. In einzelnen Rechtsgebieten kann dieser Preis abweichen.).

Der Eintritt der Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den allgemeinen Bedingungen des Rechtsschutzversicherers, die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses galten. Einblick in diese sogenannten ARB kann Ihnen der Rechtsschutzversicherer gewähren oder Sie erhalten diese durch unsere Vermittlung.

Es gibt bestimmte Risikoausschlüsse, die typischerweise von Rechtsschutzversicherern getroffen werden. Hierzu gehört der Bereich vorsätzlicher Straftaten. Es gibt zudem Risikoausschlüsse für bestimmte Bausachen und bei Selbstständigen für vertragsrechtliche Ansprüche.

Rechtsschutzversicherungen für Arbeitnehmer schließen typischerweise arbeits- und sozialrechtliche Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder Sozialgericht mit ein. Je nach Natur Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages kann auch bereits die außergerichtliche Interessenwahrnehmung versichert sein.

Meine Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an.